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   BFH, 21.03.1957 - IV 574/55 U   

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https://dejure.org/1957,1581
BFH, 21.03.1957 - IV 574/55 U (https://dejure.org/1957,1581)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1957 - IV 574/55 U (https://dejure.org/1957,1581)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1957 - IV 574/55 U (https://dejure.org/1957,1581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlustes der früheren Erwerbsgrundlage wegen politischer Verfolgung im Sinne von § 7 a EStG (Einkommensteuergesetz) - Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit - Kriterium der Begünstigung des Existenzneuaufbaus - Spätere Entwicklung der Einkommensverhältnisse und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 6
  • DB 1957, 646
  • BStBl III 1957, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BFH, 21.03.1957 - IV 574/55 U
    Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 (Bundesgesetzblatt 1957 I S. 186, BStBl 1957 I S. 193) ist § 26 EStG 1951 als mit Art. 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) unvereinbar für nichtig erklärt worden.
  • BFH, 25.06.1953 - IV 58/53 U

    Auslegung des Begriffs "Verlust der früheren Erwerbsgrundlage" - Angebot einer

    Auszug aus BFH, 21.03.1957 - IV 574/55 U
    Der Senat befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit der im Urteil IV 58/53 U vom 25. Juni 1953 (Slg. Bd. 57 S. 698, Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 267) entwickelten Auffassung, nach der es auch lediglich auf den Verlust der früheren Erwerbsgrundlage, nicht aber auf die danach eingetretenen Umstände abzustellen ist.
  • BFH, 20.04.1961 - IV 123/60 U

    Auslegung des Begriffs "Verlust der früheren Erwerbsgrundlage" für Geltendmachung

    Wenn der Bf. mit der Rb. unter anderem unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 58/53 U vom 25. Juni 1953 (BStBl 1953 III S. 267, Slg. Bd. 57 S. 698) und IV 574/55 U vom 21. März 1957 (BStBl 1957 III S. 235, Slg. Bd. 65 S. 6) die Ansicht vertritt, nicht die Beamtenstellung als solche stelle eine Erwerbsgrundlage im Sinne der hier in Betracht kommenden Vorschriften dar, vielmehr sei entscheidend die Bindung an einen Betrieb, im vorliegenden Falle an das Finanzamt B., so vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    In dem Falle des Urteils IV 574/55 U vom 21. März 1957 wurde der Steuerpflichtige, ein Stadtobersekretär, im Jahre 1933 nach dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" ohne Pension entlassen, eine Maßnahme, die im Jahre 1935 lediglich dahin geändert wurde, daß der Steuerpflichtige mit Pensionsanspruch entlassen wurde, wobei es jedoch bei der im Jahre 1933 angeordneten Gehaltsrückstufung verblieb.

  • BFH, 11.12.1958 - IV 304/57 U

    Gewährung der steuerlichen Vergünstigung bei Mitteilung der zuständigen

    Auch in den Fällen der Urteile des Senats IV 58/53 U vom 25. Juni 1953 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 267, Slg. Bd. 57 S. 698) und IV 574/55 U vom 21. März 1957 (BStBl 1957 III S. 235, Slg. Bd. 65 S. 6) handelt es sich um "amtlich anerkannte" Berechtigte.
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